Die
umfassenden Änderungen im deutschen und europäischen Chemikalienrecht werden die
Unternehmen zahlreicher Branchen betreffen. Ich berate Sie gern welche
Änderungen sich konkret ergeben, wie Sie in Ihrem Betrieb darauf reagieren
müssen und wie Sie die neuen Maßgaben richtig und erfolgreich interpretieren und
anwenden können. Ich analysiere die konkrete Situation vor Ort, empfehle
Handlungsoptionen und schule Sie oder Ihre Mitarbeiter. Gern bin ich auch als
freiberuflicher Referent bei Weiterbildungsanbietern tätig.
Die europäische REACH-Verordnung wird in den kommenden Jahren bei allen Herstellern und Anwendern von chemischen Stoffen und Zubereitungen zu gravierenden Änderungen und einem immensen Beratungsbedarf führen. Davon betroffen sind neben der chemischen Industrie auch zahlreiche mittelständische Betriebe und Handwerksfirmen, die lediglich Anwender von Fertigerzeugnissen sind. Die Registrierungsphase ist dabei von besonderer Bedeutung.
Die aktuelle
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat die Eigenverantwortung des Firmeninhabers
bzw. des Geschäftsführers deutlich verschärft. Es werden umfassende
Fachkenntnisse vorausgesetzt, etwa zu Art und Menge der verwendeten
Gefahrstoffe, zu den Anforderungen an die Lagerung, Aufbewahrung und
Kennzeichnung oder zu
Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Dieses war aber nur der Anfang der umfassenden
Änderungen im Chemikalienrecht.
Diverse europäische Verordnungen (CLP, Abfall, Kosmetik, ...) wurden neu konzipiert und harmonisieren damit die verschiedenen nationalen Vorgaben. Sie alle enthalten eine Reihe neuer Regelungen und Verfahrensweisen sowie neue Rechtsbegriffe, die der Erläuterung durch fachkundige und erfahrene Personen bedürfen. Die europäische Exekutive formuliert Ziele, grundsätzliche Anforderungen und Handlungsoptionen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in nahezu allen wirtschaftlichen Bereichen. Damit erhalten Firmen die Chance aber auch die Verpflichtung zur Entwicklung individueller Lösungen.