Die umfassenden Änderungen im deutschen und europäischen Chemikalienrecht werden die Unternehmen zahlreicher Branchen betreffen. Ich berate Sie gern welche Änderungen sich konkret ergeben, wie Sie in Ihrem Betrieb darauf reagieren müssen und wie Sie die neuen Maßgaben richtig und erfolgreich interpretieren und anwenden können. Ich analysiere die konkrete Situation vor Ort, empfehle Handlungsoptionen und schule Sie oder Ihre Mitarbeiter. Gern bin ich auch als freiberuflicher Referent bei Weiterbildungsanbietern tätig.

 

Die europäische REACH-Verordnung wird in den kommenden Jahren bei allen Herstellern und Anwendern von chemischen Stoffen und Zubereitungen zu gravierenden Änderungen und einem immensen Beratungsbedarf führen. Davon betroffen sind neben der chemischen Industrie auch zahlreiche mittelständische Betriebe und Handwerksfirmen, die lediglich Anwender von Fertigerzeugnissen sind. Die Registrierungsphase ist dabei von besonderer Bedeutung.

 

Die aktuelle Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat die Eigenverantwortung des Firmeninhabers bzw. des Geschäftsführers deutlich verschärft. Es werden umfassende Fachkenntnisse vorausgesetzt, etwa zu Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, zu den Anforderungen an die Lagerung, Aufbewahrung und Kennzeichnung oder zu Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Dieses war aber nur der Anfang der umfassenden Änderungen im Chemikalienrecht.
 

Diverse europäische Verordnungen (CLP, Abfall, Kosmetik, ...) wurden neu konzipiert und harmonisieren damit die verschiedenen nationalen Vorgaben. Sie alle enthalten eine Reihe neuer Regelungen und Verfahrensweisen sowie neue Rechtsbegriffe, die der Erläuterung durch fachkundige und erfahrene Personen bedürfen. Die europäische Exekutive formuliert Ziele, grundsätzliche Anforderungen und Handlungsoptionen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in nahezu allen wirtschaftlichen Bereichen. Damit erhalten Firmen die Chance aber auch die Verpflichtung zur Entwicklung individueller Lösungen.

 

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