Die
umfassenden Änderungen im deutschen und europäischen Chemikalienrecht werden die
Unternehmen zahlreicher Branchen betreffen. Ich berate Sie gern welche
Änderungen sich konkret ergeben, wie Sie in Ihrem Betrieb darauf reagieren
müssen und wie Sie die neuen Maßgaben richtig und erfolgreich interpretieren und
anwenden können. Ich analysiere die konkrete Situation vor Ort, empfehle
Handlungsoptionen und schule Sie oder Ihre Mitarbeiter. Gern bin ich auch als
freiberuflicher Referent bei Weiterbildungsanbietern tätig.
Die europäische REACH-Verordnung wird in den kommenden Jahren bei allen Herstellern und Anwendern von chemischen Stoffen und Zubereitungen zu gravierenden Änderungen und einem immensen Beratungsbedarf führen. Davon betroffen sind neben der chemischen Industrie auch zahlreiche mittelständische Betriebe und Handwerksfirmen, die lediglich Anwender von Fertigerzeugnissen sind. Die Registrierungsphase ist dabei von besonderer Bedeutung.
Die neue
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat die Eigenverantwortung des Firmeninhabers
bzw. des Geschäftsführers deutlich verschärft. Es werden umfassende
Fachkenntnisse vorausgesetzt, etwa zu Art und Menge der verwendeten
Gefahrstoffe, zu den Anforderungen an die Lagerung und Aufbewahrung oder zu
Maßnahmen des Arbeitsschutzes.
Die Verordnung ist neu konzipiert, enthält eine Reihe neuer Regelungen und Verfahrensweisen sowie neuer Rechtsbegriffe und setzt damit die europäischen Vorgaben um, die der Erläuterung durch fachkundige und erfahrene Personen bedürfen. Die neue GefStoffV formuliert Ziele, grundsätzliche Anforderungen und Handlungsoptionen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Damit erhalten Betriebe die Chance aber auch die Verpflichtung zur Entwicklung individueller Lösungen.