Im Dezember 2009 wurde die neue, ab dem 11. Juli 2013 geltende, europäische Kosmetikverordnung (EG 1223/2009) veröffentlicht. Hauptziel ist die Harmonisierung aller Vorschriften über kosmetische Mittel, um so einen konsequent einheitlichen Binnenmarkt innerhalb der Europäischen Union zu schaffen. Alle in der Kosmetikbranche tätigen Unternehmen sollten die zweijährige Übergangszeit intensiv nutzen und sich auf die zahlreichen Veränderung rechtzeitig vorbereiten.

 

Die Verordnung reiht sich nahtlos in den mit der REACH-Verordnung begonnenen Prozess der umfassenden Neugestaltung des Verbraucherschutzes innerhalb der EU ein. Die Anforderungen an die Sicherheit und die Umweltverträglichkeit eines Produktes werden verschärft sowie die Dokumentationspflichten deutlich ausgeweitet. Alle wirtschaftlichen Bereiche, die in irgendeiner Form chemische Stoffe und Gemische verwenden, sind somit zur Beachtung eines umfassenden und ineinander verzahnten Gefahrstoff-Regelwerkes gezwungen. 

 

 

Die grundlegendste Neuregelung der Kosmetikverordnung betrifft die zukünftigen Anforderungen an die Sicherheitsbewertung zu jedem kosmetischen Mittel. Hierfür sind nun klare Mindeststandards definiert und detaillierte Vorgaben eingeführt worden. Damit wird der fundierten Sicherheitsbewertung kosmetischer Mittel ein deutlich höherer Stellenwert zugeordnet und so die Herstellerverantwortung für jedes einzelne Produkt und seine Bestandteile vergrößert. Diese Sicherheitsbewertung darf nur von Personen mit mindestens Diplomabschluss bestimmter Hochschulstudiengänge durchgeführt werden, die somit intensive Kenntnisse der Wirkungsweise von chemischen Verbindungen nachweisen können.

 

 

Eingeführt wird auch eine EU-einheitliche Meldedatei, in die bestimmte Informationen vor dem Inverkehrbringen jedes Produktes eingereicht und noch 10 Jahre nach der letzten Charge vorgehalten werden müssen. Erstmals wurde auch explizit auf Nanomaterialien und deren Verwendung in Kosmetika eingegangen sowie die CMR-Stoffe unter Verweis auf CLP/GHS- und REACH-Verordnung stärker integriert.

 

 

Ich berate Sie gern, welche Regelungen und Vorgehensweisen für Ihr Unternehmen relevant sind.

 

 

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