Am 16.12.2008 verabschiedete das EU-Parlament die CLP-Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Produkte. Das Ziel ist die zeitnahe Einführung des "Global Harmonisierten Systems" (GHS) der UNO mit der REACH-Verordnung (1907/2006/EG) in Europa. Mit dieser Vorschrift werden neue Warnkennzeichen für chemische Stoffe und Zubereitungen eingeführt, die die bisherigen orange-farbigen Gefahrstoffsymbole ersetzen.

 

Die EU-Kommission hat eine neue Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP, Regulation on Classifiction, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) beschlossen, die den Grundsätzen des GHS der Vereinten Nationen folgt. Damit ändern sich nicht nur die Kenzeichnungssymbole, sondern auch die R- und S-Sätze. Die bisher üblichen orange / schwarzen Symbole werden durch rot umrandete, weiße Rauten ersetzt. Somit müssen alle Stoffe und Zubereitungen vollkommen neu eingestuft und klassifiziert werden.

 

 

Die neuen Kennzeichnungen gelten seit dem 20.01.2009. Bis zum 01.12.2010 dürfen bei Stoffen noch die herkömmlichen Symbole verwendet werden; bei Gemischen gilt die Frist bis zum 01.06.2015. In dieser Übergangszeit sollten im Sicherheitsdatenblatt sowie in den sonstigen Gefahrstoffdokumenten beide Kennzeichnungen und Einstufungen parallel angegeben sein. Die neuen Labels bestehen aus der Gefahrenkategorie, der Abkürzung der Einstufung, dem neuen Piktogramm, dem Signalwort und dem Gefahrenhinweis.

 

 

Gravierende Änderungen ergeben sich für viele Stoffe und Gemische, die bisher lediglich als reizend mit dem Andreaskreuz gekennzeichnet sind. Diese tragen zukünftig den "Totenkopf" im Gefahrensymbol. Das Ziel der neuen Verordnung ist, dass insbesondere Endanwender zukünftig besser zwischen direkten und längerfristigen Gefahren unterscheiden können.

 

 

Die Neueinstufung in die jetzt gültigen Gefahrenklassen und -kategorien ist ein komplexer Vorgang, bei dem zusätzlich zahlreiche Ausnahmen zu beachten sind. Daher ist die Beurteilung durch einen Experten mit chemischen Sachverstand unumgänglich.

 

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