Zum Zwecke des sicheren Umgangs mit Gefahrstoffen existiert in der Bundesrepublik Deutschland ein umfangreiches allgemeines und spezielles Regelwerk. Dabei sind das Arbeitsschutzgesetz, das Chemikaliengesetz, die Gefahrstoffverordnung, die Technischen Regeln für Gefahrstoffe sowie die einschlägigen Vorschriften der Unfallversicherungsträger (GUV-Regeln) zu beachten.

 

Die neue Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist bereits am 01.01.2005 in Kraft getreten. Sie stellt die Beurteilung der Gefährdungen in das Zentrum der Betrachtung. Auf der Grundlage dieser Gefährdungsbeurteilung sind die entsprechenden Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter und dritter Personen durchzuführen.

 

Die Verordnung ist neu konzipiert und enthält eine Reihe neuer Regelungen und Verfahrensweisen sowie unbestimmter Rechtsbegriffe, die der Erläuterung durch fachkundige und erfahrene Personen bedürfen. Die neue GefStoffV formuliert Ziele, grundsätzliche Anforderungen und Handlungsoptionen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Damit erhalten Betriebe die Chance aber auch die Verpflichtung zur Entwicklung individueller Lösungen, die in der Praxis jetzt überall umgesetzt sein sollten.

 

Die Vorschriften der GefStoffV dienen nicht nur dazu, denjenigen Beschäftigten, der selbst die Tätigkeit mit einem Gefahrstoff durchführt vor diesem Gefahrstoff zu schützen, sondern auch andere Beschäftigte oder Personen. Diese „anderen Personen“ sind Dritte, die z.B. aufgrund eines Auftrags oder einer Dienstleistung Gefahrstoffen ausgesetzt sein können aber auch Besucher und Kunden.

 

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