Für den Transport von Gefahrgütern gibt es zahlreiche Regelungen hinsichtlich der Verpackung, der Kennzeichnung und der mitzuführenden Handlungsanweisungen. Oberste Priorität hat zunächst die Unfallvermeidung. Zweck der zahlreichen Vorschriften ist aber auch die genaue und schnelle Information der Rettungskräfte, damit ein Gefahrgutunfall sofort erkannt und schnellstmöglich die richtigen Maßnahmen ergriffen werden können. Alle an der Beförderung von Gefahrgut Beteiligten müssen die entsprechenden Sachkenntnisse haben. Die Koordination dieser Maßnahmen übernimmt in der Regel der Gefahrgutbeauftragte.
Die Begriffe Gefahrgut und Gefahrstoff haben unterschiedliche Bedeutung, stehen aber in einem engen Zusammenhang. Für die ordnungsgemäße Deklaration eines Gefahrgutes ist chemische Sachkenntnis notwendig. Erst wenn die chemischen und physikalischen Eigenschaften eines Stoffes oder Stoffgemisches richtig erkannt und bewertet werden, können die speziellen Regelungen für den Transport auf der Straße (GGVSE/ADR), der Schiene (GGVSE/RID) oder dem Wasser (GGVBinsch/ADNR bzw. GGVSee/IMDG) auch richtig angewandt werden.
Gerade für Unternehmen, die im Auftrag Dritter Gefahrgüter transportieren, ist die ordnungsgemäße Kennzeichnung oft schwierig. Sie sind für die Beförderung voll verantwortlich, müssen aber mit den Informationen ihrer Auftraggeber auskommen. Bei Substanzgemischen wird die Situation noch komplizierter. In Folge dessen werden häufig nur wenige, sehr allgemein gehaltene UN-Nummern verwendet (z.B. 1993 - entzündbarer, flüssiger Stoff), obwohl eine detaillierte Klassifizierung sinnvoller wäre.
Sie sind als Auftraggeber oder Spedition unsicher über die richtige Klassifizierung? Oder benötigen Sie Angaben zur Klasse, Gefahrennummer, UN-Nummer, Klassifizierungscodes, Verpackungsgruppe, Gefahrenzetteln, Verpackungsmengen, ... bzw. schriftliche Weisungen für die Rettungskräfte? Sprechen Sie mich an. Ich berate Sie gern, damit Sie Ihr Gefahrgut richtig deklarieren.