Der Ausschuss für Gefahrstoffe erarbeitet Technische Regeln (TRGS) für unterschiedliche Berufsgruppen und Tätigkeiten, die die in der Gefahrstoffverordnung gestellten Anforderungen konkretisieren. Sie beschreiben den Stand der Technik, den Arbeitsschutz und die Arbeitshygiene, den Informationsstand und die sonstigen gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie die anzuwendenden Grenzwerte und Regeln zur Durchführung der Vorsorge. Einige Beispiele dazu:
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Kriterien |
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| Labore |
Für chemische, pharmazeutische, analytische und physikalisch-chemische Laboratorien sind diverse TRGS sowie Unfallverhütungsvorschriften anzuwenden und die neue GefStoffV stellt eine Fülle neuer Anforderungen. Egal ob Gefährdungsanalyse, Betriebsanweisungen, das neue Schutzstufenkonzept, Bau- und Brandschutzmaßnahmen, ... - ich berate Sie gern und erarbeite in enger Zusammenarbeit mit Ihnen eine unternehmensindividuelle Lösung. |
| Ärzte |
Die TRGS 525 legt fest, welche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten nach dem Stand der Technik beim Umgang mit Arzneimitteln, Inhalationsanästhetika und Desinfektionsmitteln zu beachten sind. Gefahrstoffe sind Arzneistoffe und Arzneimittel, die Eigenschaften nach § 19 Abs. 2 ChemG aufweisen. Daher gelten auch hier uneingeschränkt die Pflichten des Arbeitgebers entsprechend dem 5. und 6. Abschnitt der GefStoffV beim Umgang mit diesen Stoffen. Ich berate Sie gern in Ihrer Praxis, welche Maßnahmen Sie zu treffen haben. |
| Friseure |
Im Friseurhandwerk werden sowohl kennzeichnungspflichtige Gefahrstoffe (z.B. Reinigungsmittel) als auch kennzeichnungsfreie kosmetische Mittel eingesetzt, die aber aufgrund ihrer Eigenschaften den Umgangsvorschriften der GefStoffV unterliegen. Die TRGS 530 regelt den Umgang mit sensibilisierenden Friseurstoffen und Luftgetragenen Schadstoffen wie Ammoniak, Wasserstoffperoxid und p-Toluylendiamin sowie die damit verbundenen Gefährdungsermittlungen und Unterweisungspflichten. Ich berate Sie gern, damit Sie sich weiterhin um rundum zufriedene Kunden kümmern können. |
| Holzschutz |
Für klassische Holzschutzmaßnahmen, die Oberflächenbehandlung von Parkett- und Holzfußböden oder die Anwendung von Abbeizern sind eine Vielzahl von Umgangsvorschriften und Anwendungsbeschränkungen zu beachten. Bezüglich des Anwendungsbereiches der GefStoffV muss sorgfältig geprüft werden, welche Maßnahmen im Hinblick auf betriebsspezifische Besonderheiten geeignet sind. Ich berate Sie gern, wie Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und sich selbst vor Regressansprüchen Ihrer Kunden wirkungsvoll schützen können. |
| Klebstoffe |
Klebstoffe werden in nahezu allen Branchen der Industrie und des Handwerks angewendet. Ein besonderes gesundheitliches Risiko geht von lösemittelhaltigen Vorstrichen und Klebstoffen sowie Produkten auf Polyurethan-, Cyanacrylat- und Epoxidbasis aus. Beispielhaft erwähnt sei hier nur der große Bereich der Fußbodenklebstoffe. Als Arbeitgeber müssen Sie die Gefährdungen der Arbeitnehmer und Kunden vor dem Umgang mit diesen Gefahrstoffen ermitteln und beurteilen, Regeln zur Gefahrenabwehr schriftlich erstellen und auf Verlangen der zuständigen Behörde unverzüglich vorlegen. Ich berate Sie gern, welche Maßnahmen für Sie die effektivsten sind. |
| Schädlinge |
Für die Schädlingsbekämpfung werden praktisch nur giftige und gesundheitsschädliche Stoffe und Zubereitungen eingesetzt. Daher sind auch in diesen Bereich neben der GefStoffV zahlreiche TRGS und Unfallverhütungsvorschriften anzuwenden. Ich berate Sie gern zu allen Fragen der personellen und sicherheitstechnischen Ausstattung, Schutzausrüstung, Aufbewahrung, Lagerung, Betriebsanweisung und Unterweisung, Beschränkungen sowie zur Chemie der eingesetzten Mittel. |
| Farben/Lacke |
Mit der neuen "Decopaint" - Verordnung (ChemVOC-FarbV) sollen Emissionen aus Farben und Lacken reduziert werden, die zur Beschichtung von Bauwerken, Bauteilen oder Bauelementen (Fertigteile, Fenster, Türen, Treppen, Fußböden) verwendet werden. Seit dem 1.1.2007 fallen viele bisher verwendete Beizen, Farben und Lacke für gewerbliche Anwender und "Heimwerker" unter ein Verwendungsverbot. Ich berate Sie gern, welche VOC-Grenzwerte in den 12 Produktkategorien für Sie und Ihre Produkte relevant sind. |